Ukraine

Infos für die Ukrainische Bürger/innen und Wohnungsgeber


Ukraine-Portal des Eifelkreises

Der Eifelkreis hat ein Informationsportal eröffnet.

„Info-Hotline Ukraine“ 

  • Die zentrale „Info-Hotline Ukraine“ für Rheinland-Pfalz beantwortet unter der kostenfreien Nummer 0800 9900 660 montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr bzw. samstags von 9 bis 14 Uhr mehrsprachig zahlreiche Anfragen von Helfenden und Geflüchteten.
  • Die Hotline ist auch schriftlich über dieses Formular auf www.ukraine.rlp.de zu erreichen.

Die Verbandsgemeinde weist auf folgende Verfahrensweise hin:

a) Sofern nach der Ankunft in der Verbandsgemeinde Bitburger Land eine Unterkunft zur Verfügung steht:


1) Die ausländerrechtliche Erfassung erfolgt über die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm.
Dazu wird um Übersendung der nachfolgend genannten Daten per E-Mail an ukraine(at)bitburg-pruem.de gebeten:

    vollständiger Name der eingereisten Person/en
    Geburtsdatum
    Kopie des Reisepasses (inkl. der Seite mit dem Einreisestempel)
    alternativ möglichst ein anderer Nachweis zum Datum der Einreise
    Adresse des derzeitigen Aufenthaltsortes sowie ggf. Name des Gastgebers
    Lebensunterhalt und Wohnung sichergestellt? Wenn ja, durch wen?
    E-Mail-Adresse
    telefonische Erreichbarkeit
    ggf. Ansprechpartner

 
2) Die Ausländerbehörde wird sich dann mit den betroffenen Personen bzw. deren Gastgebern in Verbindung setzen und eine entsprechende Bescheinigung erstellen, durch die der berechtigte Personenkreis bei dem Sozialamt der Verbandsgemeinde Bitburger Land die Unterstützung für den Lebensunterhalt beantragen kann.

 
3) Zur Vorsprache beim hiesigen Sozialamt vereinbaren Sie bitte online einen Termin:

4) Unmittelbar nach der Vereinbarung eines Termins schicken Sie uns bitte die nachfolgend genannten Unterlagen per E-Mail an sozialamt(at)bitburgerland.de:

    o.g. Bescheinigung der Ausländerbehörde
    Adresse Ihres derzeitigen Aufenthaltsortes
    vollständiger Name + Geburtsdatum

Nach der Übersendung der v.g. Informationen erfolgt eine Registrierung unsererseits und die Leistungen zum Lebensunterhalt können Ihnen dann entsprechend am vereinbarten Termin hier ausgezahlt werden.

b) Sofern Ihnen keine Unterkunft zur Verfügung steht:

Bitte melden Sie sich umgehend bei der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) in Trier (Dasbachstraße 19, 54292 Trier)!

Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die nachstehend genannte Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

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