Schöffenwahl

Gemeinden stellen Vorschlagsliste für Schöffenwahl auf: Bewerbungen ab sofort möglich


Gelbes Poster Schöffenwahl 2023 mit Infotext


Auch im Bereich der Verbandsgemeinde Bitburger Land werden Interessenten für diese verantwortungsvolle Aufgabe gesucht. Schöffen sind ehrenamtliche Richter. Sie haben grundsätzlich die gleichen Rechte, Pflichten und Verantwortung für die Urteilsfindung wie die an der Hauptverhandlung teilnehmenden Berufsrichter.
Interessenten an der ehrenamtlichen Tätigkeit müssen folgende Grundvoraussetzungen erfüllen:
·         deutsche Staatsbürgerschaft
·         Alter zwischen 25 und 69 Jahren (zum Stichtag 01.01.2024)
·         Einwohner der jeweiligen Ortsgemeinde von der sie vorgeschlagen werden
·         keine vorliegende Insolvenz
·         keine Straftat begangen
Außerdem sollen sie über soziale Kompetenz und Gerechtigkeitssinn verfügen.

Im Bereich der Verbandsgemeinde Bitburger Land kann durch jede Ortsgemeinde mindestens eine Person auf eine Vorschlagsliste gesetzt werden. Aus dieser Vorschlagsliste werden dann beim Amtsgericht die Schöffen gewählt. Wer Interesse an einer Tätigkeit als Schöffe hat, füllt bitte das Bewerbungsformular unter dem unten stehenden Link aus bzw. ruft das Formular auf der Homepage www.schoeffenwahl2023.de auf und reicht es entweder direkt bei der jeweiligen Ortsgemeinde oder bei der Verbandsgemeinde Bitburger Land ein. Auf dieser Homepage finden sich auch zahlreiche weitere Informationen sowie relevante Fragen und Hinweise rund um die anstehende Schöffenwahl.
Ansprechpartner bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land ist Herr Schorn. Kontakt: Telefon 06561/662050 oder E-Mail fabian.schorn@bitburgerland.de