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Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Als Gewerberegister wird ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die in der Gemeinde angezeigten Gewerbetreibenden bezeichnet, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben.
Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können auf Antrag Auskunft über die erhobenen Gewerbemeldedaten erhalten. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe seiner Daten ist nicht erforderlich.
Gewerbemeldedaten:
- Der Name des Gewerbetreibenden, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit (Grunddaten) können allgemein zugänglich gemacht werden.- Für eine darüberhinausgehende Auskunft über Gewerbemeldedaten müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen - zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen oder für Kreditvergaben an die Gewerbetreibende oder den Gewerbetreibenden.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bitburger LandEine Auskunft aus dem Gewerberegister ist formlos unter Benennung des bekannten Firmennamens mit Anschrift einzureichen. Der Grund des Auskunftsersuchen ist anzugeben.
Die Gebühr für die Auskunft beträgt 15 Euro und sollte einem schriftlichen Auskunftsersuchen als Verrechnungsscheck beigelegt werden.Welche Unterlagen werden benötigt?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Rechtsgrundlage
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Ilona Fiedler
- Herr Stefan GöbelAbteilungsleiter
- Herr Adrian Winter