Bewachungserlaubnis

  • Leistungsbeschreibung

    Für das Bewachungsgewerbe ist neben der Gewerbeanmeldung eine zusätzliche Erlaubnis nach § 34 a Gewerbeordnung notwendig. Der Antrag ist beim Gewerbeamt zu stellen; an Unterlagen sind erforderlich:
    • Polizeiliches Führungszeugnis

    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

    • Nachweis der Unterrichtung durch die IHK

    • Nachweis der erforderlichen Betriebsmittel, insbesondere für Personal-, Miet-, Einrichtungs- und Versicherungskosten

    • Nachweis über bestehende Haftpflichtversicherung
    Die Erlaubnisgebühr beträgt z.Zt. 300 Euro.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende