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Umbettungen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
LeistungsbeschreibungIst die Umbettung einer verstorbenen Person innerhalb eines Friedhofes oder auf einen anderen Friedhof beabsichtigt, muss zunächst die Bereitstellung der neuen Grabstätte mit dem Nutzungsrecht bei der für das neue Grab zuständigen Friedhofsverwaltung beantragt werden.
Der Antrag kann je nach Verwaltung formlos oder über ein bereitgestelltes Formular gestellt werden, sollte jedoch folgende Angaben enthalten:- Name und Anschrift des Antragstellers
- Name, Geburtsdatum und Sterbedatum des umzubettenden Toten
- Friedhof und Benennung der Grabstelle der Ausgrabung
- Begründung für vorgesehene Umbettung
Soll die Umbettung innerhalb des gleichen Friedhofes erfolgen:
Die Umbettungserlaubnis und Bestattungsgenehmigung werden ausgestellt, sobald eine Sterbeurkunde und die Bestätigung über die Bereitstellung der neuen Grabstätte mit Klärung des Nutzungsrecht der Friedhofsverwaltung vorliegt.
Soll die Umbettung auf einen auswärtigen Friedhof erfolgen:
Die Umbettungserlaubnis wird erteilt vom Standesamt, sobald eine Sterbeurkunde und ein Grabnachweis (die Bestätigung über die Bereitstellung der neuen Grabstätte) von der Ordnungsbehörde des neuen Friedhofs vorliegt.
Soll die Umbettung von einem auswärtigen Friedhof erfolgen:
Der Grabnachweis wird von der Friedhofsverwaltung ausgestellt, sobald die Bestätigung über die Bereitstellung der neuen Grabstätte und Klärung des Nutzungsrechts durch die Friedhofsverwaltung vorliegt.
Anschließend wird die Umbettungserlaubnis von der für die bisherige Grabstätte zuständige Ordnungsbehörde erteilt.
Danach wird vom Standesamt eine Bestattungsgenehmigung erteilt (hierfür Sterbeurkunde erforderlich).Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bitburger LandIst vor Ablauf der Ruhezeit die Umbettung einer Leiche auf einen anderen Friedhof oder innerhalb des Friedhofes beabsichtigt, ist für die Ausgrabung und Umbettung eine entsprechende Umbettungserlaubnis bei der für den Friedhof, auf dem die Ausgrabung erfolgen soll, zuständigen Ordnungsbehörde zu beantragen. Der Antrag kann formlos gestellt werden, sollte jedoch folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Antragstellers
- Name, Geburtsdatum und Sterbedatum des umzubettenden Toten
- Friedhof und Benennung der Grabstelle der Ausgrabung
- Friedhof und Nachweis einer Grabstelle, in die die Umbettung erfolgen soll
- Begründung für vorgesehene Umbettung
- Benennung des Bestattungsunternehmens, welches mit der Umbettung beantragt wird. Es wird eine Gebühr erhoben.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Stefan GöbelAbteilungsleiter
- Frau Inge Grün
- Frau Ellen Ludwig