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Hilfe in besonderen Lebenslagen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
LeistungsbeschreibungAuch wenn Sie üblicherweise in der Lage sind, Ihren monatlichen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, können Sie durch bestimmte Umstände wie beispielsweise durch Krankheit oder Gebrechlichkeit in eine Notsituation geraten. Für solche Fälle gibt es die Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die wichtigsten Hilfen hierbei sind:
Hilfe zur Weiterführung des Haushalts:
Müssen Sie aus gesundheitlichen Gründen für die Führung Ihres Haushalts fremde Hilfe in Anspruch nehmen, z.B. für die Wohnungsreinigung, Wäsche-Versorgung oder zum Einkaufen und ist Ihr Einkommen so niedrig, dass Sie die anfallenden Kosten hierfür nicht bezahlen können, so können Sie einen Zuschuss bzw. die Übernahme der entstehenden Kosten beantragen.
Hilfe zur Pflege:
Wenn Sie infolge von Krankheit oder Behinderung pflegebedürftig geworden und auf fremde Hilfe und Pflege angewiesen sind, können Sie, wenn Ihr Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt, Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch erhalten. In der Regel müssen Sie aber - da die Sozialhilfe grundsätzlich nachrangig gegenüber anderen Hilfen ist -, vorher bei Ihrer Pflegekasse die Pflegeleistungen beantragt haben. Werden die Leistungen von der Pflegekasse abgelehnt oder reichen sie nicht aus, um den tatsächlich vorhandenen Hilfebedarf zu decken, so wird vom Sozialamt nach Prüfung persönlicher und wirtschaftlicher Verhältnisse sowie nach amtsärztlicher Begutachtung Hilfe zur Pflege gewährt.
In manchen Situationen empfiehlt es sich, da die Sozialhilfe ebenfalls ab dem Datum der Antragstellung gewährt wird, zeitgleich zur Antragstellung bei der Pflegekasse einen formlosen Antrag beim Sozialamt zu stellen.
Weiter mögliche Hilfen:
- Betreutes Wohnen
- Fahrdienst für behinderte Menschen
- Blindenhilfe
- Persönliches Budget
Bei Fragen zur Hilfe in besonderen Lebenslagen wenden Sie sich bitte an Ihr Sozialamt vor Ort.
siehe auch:
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bitburger LandAuch wenn Sie üblicherweise in der Lage sind, Ihren monatlichen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, können Sie durch bestimmte Umstände wie beispielsweise durch Krankheit oder Gebrechlichkeit in eine Notsituation geraten. Für solche Fälle gibt es die Hilfe in besonderen Lebenslagen (HbL). Diese können Sie beim örtlichen Sozialamt der Verbandsgemeinde Bitburg-Land beantragen oder aber unmittelbar bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, die für die Gewährung der Hilfe zuständig ist.
Aus dem [Bürgerinformationssystem der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm] ersehen Sie weitere Einträge bzw. Informationen zur Hilfe in besonderen Lebenslagen.An wen muss ich mich wenden?- Gemeindeverwaltung
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Stadtverwaltung
- Kreisverwaltung
Anträge / FormulareBitte setzen Sie sich hinsichtlich der mitzubringenden Unterlagen telefonisch mit dem für Sie zuständigen Sozialamt in Verbindung.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Stefan Friebertz
- Frau Laura Kinnen
- Frau Daniela Kreutz-SpillesAbteilungsleiterin, Aus- und Fortbildungsbeauftragte