Kirchenaustritt

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Zuständig:

    • Gemeindeverwaltung
    • Verbandsgemeindeverwaltung
    • Stadtverwaltung

    Der Austritt aus der evangelischen oder katholischen Kirche kann in Rheinland-Pfalz auch beim Standesamt erklärt werden.

     

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bitburger Land

    Durch eine Erklärung gegenüber dem zuständigen Standesbeamten Ihres Hauptwohnsitzes können Sie den Austritt aus der evangelischen oder katholischen Kirche erklären.