Ahnenforschung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Die Ahnenforschung / Genalogie beschäftigt sich mit den Verwandtschaftsverhältnissen. Dabei ist sie keine eigenständige Disziplin, sondern reiht sich in den Kanon der historischen Hilfswissenschaften ein.


    Ahnenforscher können Angaben über ihre Vorfahren und Abkömmlinge in gerader Linie erhalten. Nach Ablauf der Fortführungspflichten der Personenstandsregister


    • Geburtenregister 110 Jahre
    • Eheregister  80 Jahre
    • Sterberegister  30 Jahre
    hat jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt, das Recht, diese dann als öffentliches Archivgut betrachtete Personenstandsregister unter bestimmten Voraussetzungen einzusehen.

     



    Welche Unterlagen erforderlich sind, sollte beim Standesamt erfragt werden.

    Die Kosten variieren je nach benötigten Unterlagen und erforderlichem Aufwand.

     


    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bitburger Land

    Im Standesamt der Verbandsgemeinde Bitburger Land wurden Personenstandsbücher der ehemaligen Bürgermeistereien (geschichtliche Entwicklung der VG), teilweise ab 1797, geführt. Die Informationen aus den Büchern der ehemaligen Standesämter Bitburg-Land und Kyllburg, können Sie ebenfalls bei uns finden. Erst zu dieser Zeit sind im hiesigen Raum die Standesämter als Ausfluss der französischen Revolution entstanden. Vor dieser Zeit wurden Personenstandsfälle nur durch die Kirchen/Pfarrämter vor Ort beurkundet. Die Kirchenbücher befinden sich in der Regel beim Bistumsarchiv in Trier. Die Anschrift des Bistumsarchivs und weitere wertvolle Adressen für den Familienforscher erhalten Sie [hier].
    Die Personenstandsbücher (auch aus dem gesamten Kreisgebiet) vor den unten genannten Fristen befinden sich mittlerweile im Kreisarchiv des Eifelkreises Bitburg-Prüm. Auf der Homepage der Kreisverwaltung erfahren Sie Näheres zu den Beständen und Einsichtmöglichkeitendes des Kreisarchives.