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Verbrennungsanzeige für pflanzliche Abfälle
Leistungsbeschreibung
Pflanzen und Pflanzenteile, die auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage anfallen, dürfen an Ort und Stelle verbrannt werden, soweit sie dem Boden aus landbaulichen Gründen oder wegen ihrer Beschaffenheit nicht zugeführt werden können.
Werden mehr als drei Kubikmeter an pflanzlichen Abfällen verbrandt, ist dies der zuständigen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Für die Anzeige können Sie das hinterlegte Formular benutzen. Bitte füllen Sie diesen sorgfältig aus, insbesondere hinsichtlich des Verbrennungsortes (Angabe der Flur- und Parzellennummer sowie Größe oder Menge sind erforderlich), da ansonsten eine Bearbeitung nicht erfolgen kann. Nach Eingang der Anzeige beim Ordnungsamt erhalten Sie ein Bestätigung der Anzeige; geben Sie hierfür ggfls. eine Fax.-Nr. an, an die die Bestätigung gesandt werden kann.
Text der Landesverordnung über die Verbrennung pflanzlicher AbfälleAnträge / Formulare