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Zuschüsse zur Förderung der Vereinsarbeit, Jugendförderung
Leistungsbeschreibung
Die Verbandsgemeinde Bitburger Land gewährt den Sport-, Musik- und Gesangsvereinen sowie den Jugendverbänden freiwillige Zuschüsse zur Förderung der Vereinsarbeit. Gefördert werden Vorhaben, die über den Rahmen der laufenden Geschäftsbedürfnisse eines Vereins hinausgehen. Dazu gehören insbesondere einmalige Anschaffungen sowie notwendige Reparaturen an Einrichtungen und Geräten.
Bei der Förderung von Jugendfreizeitmaßnahmen (Zeltlager, Studienfahrten) ist zu beachten, dass Sie zunächst, spätestens einen Monat vor Beginn der geplanten Freizeitmaßnahme, den Zuschuss formlos - unter kurzen Beschreibung der Maßnahme - bei der Verbandsgemeinde beantragen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage eines entsprechenden Verwendungsnachweises.
Des Weiteren fördert die Verbandsgemeinde Bitburger Land Investitionstätigkeiten der sportlichen und kulturellen Vereine, für den Bau und die Sanierung von Sport- und Kultureinrichtungen, von Dorfgemeinschaftseinrichtungen sowie die Unterhaltung von Kulturdenkmälern im Verbandsgemeinde-Bezirk.
Die Mittel werden jährlich im Haushaltsplan der Verbandsgemeinde nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten bereitgestellt.
Die Richtlinien wurden zum 01.01.2023 überarbeitet. Die Voraussetzungen für eine Bezuschussung sind den nachfolgenden aktuellen Zuschussrichtlinien zu entnehmen.
Zuschussrichtlinien zur Förderung der Vereinsarbeit und Investitionsmaßnahmen