Straßenreinigung durch öffentliche Institutionen durchführen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Pflicht zur Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde festgelegt. Gemeinden können die Verantwortung zur Reinigung der Straßen den Anliegern übertragen. Alternativ kann die Gemeinde die Straßen selbst reinigen und die damit verbundenen Kosten auf Sie als Anlieger umlegen.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bitburger Land

    Die Gemeinden der Verbandsgemeinde Bitburger Land haben durch Satzung die Straßenreinigungspflicht gem. § 17 Abs. 3 des Landesstraßengesetzes von Rheinland Pfalz (LStrG) auf die Anlieger übertragen. Diese Pflicht umfasst nach § 17 Abs. 2 LStrG insbesondere

    • das Säubern der Fahrbahnen und Gehwege
    • die Schneeräumung auf den Fahrbahnen und Gehwegen
    • das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte (diese sind in den jeweiligen Satzungen der Ortsgemeinde detailliert aufgeführt).

    Die Nichtbeachtung der Straßenreinigungspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.