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Allgemeine Hinweise zum Ortsrecht
Leistungsbeschreibung
Aufgrund der Satzungshoheit der Gemeinden bestehen in den Ortsgemeinden unterschiedliche Arten von Satzungen.
In der Regel sind folgende Satzungen erlassen:
Neben der Hauptsatzung der Gemeinde bestehen in der Regel Satzungen über die Benennung der Straßen und Vergabe der Hausnummern, Straßenreinigung, Friedhofgebühren, Benutzung der Feld- und Waldwege und ggfls. verschiedene Bebauungspläne.
Im Rathaus der VG wird eine komplette Sammlung des Ortsrechts geführt; eine Einsichtnahme ist möglich.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Fabian SchornStellv. Büroleiter, Sachgebietsleitung 1.1