Flächennutzungsplan

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebauliche Rahmenplan), der von der Verbandsgemeinde bzw. der verbandsfreien Gemeinde aufgestellt wird. Er enthält die von der planenden Verbandsgemeinde bzw. Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

    Der Flächennutzungsplan entwickelt grundsätzlich keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.

    Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindliche Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind.
    Außerdem können die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im Außenbereich betroffen sein, weil hier den Bauvorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans oder der Planvorbehalt als "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" entgegenzuhalten wären. Dieses liegt vor, wenn das Vorhaben schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bitburger Land

    Die Genehmigung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bitburg-Land in der Fassung der Teilfortschreibung "Wohnen und Gewerbe" vom 25.04.2006 der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm ist am 27.05.2006 ortsüblich bekannt gemacht worden. Mit dieser Bekanntmachung wurde der Flächennutzungsplan in der v.g. Fassung wirksam

    Über die nachfolgenden Links können Sie sich die Flächennutzungsplanungen für die einzelnen Ortsgemeinden (Maßstab 1:5.000) als PDF-Dokumente ansehen (jeweils ca. 1,5 MB):
    Die Übersichtspläne mit dem Erläuterungsbericht finden Sie hier

    Nachfolgend die Ortlagenpläne:
    Baustert, Bettingen, Bickendorf,
    Biersdorf a. S., Birtlingen, Brecht,
    Brimingen, Dahlem, Dockendorf,
    Dudeldorf,Echtershausen, Ehlenz,
    Enzen, Eßlingen, Feilsdorf,
    Fließem, Gondorf, Halsdorf,
    Hamm, HeilenbachHisel,
    Hütterscheid, Hüttingen, Idenheim,
    Idesheim, Ingendorf, Ließem,
    Meckel, Messerich, Metterich,
    Mülbach, Nattenheim, Niederstedem,
    Niederweiler, Oberstedem, Oberweiler,
    Oberweis, Olsdorf, Rittersdorf,
    Röhl, Scharfbillig, Schleid,
    Seffern, Sefferweich, Stockem,
    Sülm, Trimport, Wettlingen,
    Wiersdorf, Wißmannsdorf,Wolsfeld.

  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende