Nottestament

  • Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Die folgende Beschreibung wurde aus dem Internetratgeber - Recht übernommen:


    Nottestamente sollen dem Erblasser ermöglichen, auch unter außergewöhnlichen Umständen seinen letzten Willen festzusetzen. Sie verlieren drei Monate nach ihrer Errichtung ihre Gültigkeit, wenn der Erblasser noch lebt.


    Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesjustizministeriums, dort unter "Veröffentlichungen