Personalausweis - Allgemeine Infos

  • Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Sie finden im folgenden Informationen zu den Themen:


    Personalausweis

     



    Allgemeine Informationen zu Ausweisdokumenten


    Ausweispflicht


    Jede/r Deutsche ab dem 16. Lebensjahr ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen (Personalausweisgesetz). Dies gilt nur, wenn man keinen gültigen Reisepass (E-Pass) hat.


    Achtung:


    Doppelstaatler/innen (die u.a. die deutsche Staatsangehörigkeit haben) müssen sich in Deutschland mit einem gültigen deutschen Ausweisdokument ausweisen können.


    Nach dem Passgesetz kann jede/r Deutsche einen Reisepass (E-Pass) beantragen - unabhängig vom Alter (also auch Kinder, wenn der Ausweis für eine Reise in Länder notwendig ist, die keine Kinderausweise anerkennen).


    Sie können folgende Ausweisdokumente in Ihrer Verwaltung beantragen:

    • Personalausweis (Bundespersonalausweis)
    • Reisepass (E-Pass)

    Diese Ausweisdokumente werden von der Bundesdruckerei hergestellt. Die Herstellung und Übersendung der fertigen Ausweisdokumente dauert ca. 4 - 6 Wochen. Bitte berücksichtigen Sie diese Zeit bei der Antragstellung.


    Außerdem können Sie in Ihrer Verwaltung folgende Pässe und Ausweise beantragen, die dort direkt gefertigt werden.

    • Kinderreisepass
    • Vorläufiger Personalausweis
    • Vorläufiger Reisepass (Maschinenlesbar)

    Sie müssen die Ausweise persönlich an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen. Der Bundespersonalausweis kann auch in Ausnahmefällen am Nebenwohnsitz beantragt werden, wenn die Person in absehbarer Zeit nicht zum Hauptwohnsitz kommt.


    Wenn Sie bereits ein Ausweisdokument besitzen und sich keine Änderungen ergeben haben, benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • Identitätsnachweis (alter Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis/Kinderreisepass)
    • Ein aktuelles Lichtbild (biometrisches Bild)

    Sind Sie nicht in der Lage persönlich die Meldebehörde aufzusuchen, werden folgende Unterlagen zusätzlich benötigt:

    • Ärztliches Attest
    • Vollmacht
    • Ausweis des Bevollmächtigten
    • Ihre Unterschrift

    Sie können Ihren neuen Personalausweis unter Abgabe des alten Ausweisdokuments in Ihrer Verwaltung abholen.

    Wenn es Ihnen nicht möglich ist, Ihren Ausweis persönlich abzuholen, können Sie sich bei der Abholung auch durch eine bevollmächtigte Person (Schriftliche Vollmacht) vertreten lassen. Denken Sie bitte daran, dass diese sich ausweisen und Sie das alte Ausweisdokument mitbringen muss.


    Lichtbild


    Wie muss Ihr "Passbild" beschaffen sein?


    • aktuell ("Original" und Bild müssen noch identisch sein.)
    • biometrisches Foto
    • Maße: 35 x 45 mm
    • Kontrastreich, sehr gute Fotoqualität, gute Auflösung bei Digitalkameras
    • Der Hintergrund muss hell und einfarbig sein
    • Keine Uniform
    • Keine Kopfbedeckung (Ausnahme: aus religiösen Gründen, z.B. Bürger/innen muslimischen Glaubens, Ordensschwestern)
    • Bei Kindern (generell ist keine Kopfbedeckung zugelassen; es darf keine weitere Person abgebildet sein!)
     



    Erstbeantragung eines Personalausweises


    Beantragen Sie zum ersten Mal einen Personalausweis?


    Dann benötigen Sie folgende Unterlagen:


    • Kinderausweis/Kinderreisepass oder Reisepass (E-Pass). Wenn das nicht vorhanden ist, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
    • Original-Geburtsurkunde oder Original-Heiratsurkunde mit Namensführung
    • Ein aktuelles Lichtbild (biometrisches Foto)


    Haben Sie das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet?


    Der Personalausweis kann bis zu drei Monaten vor Vollendung des 16. Lebensjahres selbst beantragt werden. Sind Sie bei Abholung des Personalausweises noch keine 16 Jahre, ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten erforderlich.


    Der Personalausweis gilt bis zum 24. Lebensjahr sechs Jahre, danach ist er zehn Jahre gültig.

     



    Neuantrag (Änderungen) Personalausweis


    Wenn Sie bereits ein Ausweisdokument besitzen und sich keine Änderungen ergeben haben, benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • Identitätsnachweis (alter Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis)
    • Ein aktuelles Lichtbild (biometrisches Foto)


    Grundsätzlich ist persönliches Erscheinen erforderlich, Ausnahmen sind möglich.
    In diesem Fall benötigen wir zusätzlich noch folgende Unterlagen:

    • ärztliches Attest
    • Vollmacht
    • Ausweis des Bevollmächtigten


    Eheschließung


    Sie haben geheiratet, und Ihr Familienname hat sich geändert?


    Folgende Unterlagen müssen Sie mitbringen:

    • altes Ausweisdokument
    • Original-Heiratsurkunde mit Nachweis der Namensführung
    • ein aktuelles Lichtbild.

    Eintrag eines Doktortitels


    Sie möchten Ihren Doktortitel in Ihren Personalausweis eintragen lassen?


    Dann benötigen Sie noch zu dem Identitätsnachweis und einem neuen Lichtbild die Promotionsurkunde (Die Urkunde muss im Original und in deutscher Sprache vorgelegt werden!)


    Ob ein im Ausland erworbener Doktortitel in Deutschland anerkannt ist, kann bei dem Rheinland-Pfälzischen Ministerium des Inneren und für Sport nachgefragt werden. Falls keine Anerkennung vorliegt, können Sie Ihren Doktortitel bei dem Rheinland-Pfälzischen Ministerium des Inneren und für Sport anerkennen lassen. Legen Sie uns dann bitte die Genehmigungsurkunde vor.


    Einbürgerung


    Sie haben sich einbürgern lassen und besitzen nun die deutsche Staatsangehörigkeit?


    Für die Beantragung eines Personalausweises benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • Original-Geburtsurkunde
    • Ggf. Original-Heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher (wenn deutsche Urkunden vorhanden sind, werden nur diese anerkannt)
    • Original-Pass oder beglaubigte Kopie des alten Passes
    • Original-Einbürgerungsurkunde
    • Ein aktuelles Lichtbild.
     



    Vorläufiger Personalausweis


    Sie benötigen sofort einen gültigen Personalausweis?


    Für die sofortige Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises, der drei Monate gültig ist, benötigen Sie zusätzlich ein Lichtbild und Ihr bisheriges Ausweisdokument. Die Beantragung eines endgültigen Personalausweises wird empfohlen.


    Ausweis,Pass

    Kinderreisepass

    E-Pass

    Express-Reisepass

    Verlust von Ausweispapieren

     

     

    Online-Ausweisfunktion

    Wenn Sie Ihren neuen Ausweis abholen, entscheiden Sie, ob Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen wollen oder nicht. Je nachdem, wie Ihre Wahl ausfällt, wird die Funktion auf Ihrem Ausweis ein- bzw. ausgeschaltet. Aber keine Angst: Diese Entscheidung ist nicht endgültig. Sollten Sie sich später umentscheiden, können Sie die Online-Ausweisfunktion in Ihrem Bürgeramt jederzeit ein- oder ausschalten lassen.

    Selektive Datenübermittlung

    Mit dem neuen Personalausweis haben Sie die Wahl: Beim Online-Ausweisen im Internet entscheiden Sie - einfach per Mausklick - welche Angaben Sie an Ihr Gegenüber übermitteln wollen.

    Digitale Fingerabdrücke

    Schon bei der Antragstellung können Sie wählen, ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Ausweis gespeichert werden sollen oder nicht.

    Elektronische Unterschrift

    Auf Wunsch können Sie nach Erhalt des neuen Personalausweises ein so genanntes Signaturzertifikat erwerben und auf Ihren Ausweis nachladen (Voraussetzung: eingeschaltete Online-Ausweisfunktion). Mit der elektronischen Unterschrift können Sie Dokumente elektronisch signieren.

    Viele Aktivitäten und Geschäfte des alltäglichen Lebens - wie beispielsweise das Eröffnen eines Bankkontos und das Einkaufen vieler Waren - verlagern sich mittlerweile ins Internet oder werden durch digitale Anwendungen ergänzt oder gar ersetzt. Einen Standard-Identitätsnachweis für die Online-Welt gibt es bislang jedoch nicht. Sie müssen für viele Angebote mit jeweils eigenen Passwörtern, Geheimnummern oder Zugangskarten zurechtkommen.
    Mit der Einführung des neuen Personalausweises wird diese Lücke geschlossen. Das Ausweisen in der Online-Welt und an Automaten wird nun genauso schnell, einfach und sicher, wie es das Vorzeigen des Ausweises heute bereits ist.

    Weitere Informationen zum neuen Personalausweis erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministerium des Innern.

    An wen muss ich mich wenden?
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    • Verbandsgemeindeverwaltung
    • Stadtverwaltung