Wiedereintritt in die Kirche

  • Leistungsbeschreibung

    Für einen Kircheneintritt sind - im Gegensatz zu einem Kirchenaustritt (wozu eine entspr. Erklärung vor einem Standesbeamten abzugeben ist) - die Pfarrämter vor Ort zuständig. Bitte sprechen Sie Ihren Pfarrer bzw. das Pfarramt an.