Rundfunkbeitrag

  • Leistungsbeschreibung

    Seit dem 01.01.2013 hat der "Rundfunkbeitrag" die GEZ-Gebühren abgelöst. Informationen zu dem neuen Beitragsmodell können Sie auf der Homepage www.Rundfunkbeitrag.de entnehmen.

    U.a. können sich Empfänger von staatlichen Sozialleisten und Menschen mit Behinderungen von dem Rundfunkbeitrag befreien lassen oder eine Ermäßigung in Anspruch nehmen. Hierüber können Sie sich auf der vor genannten Homepage unmittelbar informieren.