- Bürgerservice
- Verbandsgemeinde
- Ortsgemeinden
- Gewerbe & Tourismus
- Bildung
Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.
Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.
Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung. Um gesetzliche oder private Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie ebenfalls eine Sterbeurkunde.
Verfahrensablauf
Sie können die Sterbeurkunde bei dem zuständigen Standesamt persönlich beantragen und abholen.
- Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
Sie können die Sterbeurkunde auch durch eine Person Ihres Vertrauens beantragen und abholen lassen. Dazu muss diese Person neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vorlegen.
Beantragung per Post, Telefax oder E-Mail:
- Schicken Sie dem zuständigen Standesamt einen formlosen Antrag auf Ausfertigung einer Sterbeurkunde.
-
Ihr Schreiben sollte auf Ihre Antragsberechtigung eingehen. Es muss folgende Angaben zu der verstorbenen Person enthalten:
- Name, Vorname,
- Geburtsdatum und –ort,
- Sterbedatum und –ort,
- gegebenenfalls Angaben zum Ehepartner der oder des Verstorbenen,
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer.
- Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Anzeige des Sterbefalls ist die vom Arzt ausgefüllte Todesbescheinigung.
Einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie stellen als:
- die letzte Ehegattin oder der letzte Ehegatte,
- die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes,
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person,
- Geschwister mit berechtigtem Interesse.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Sterbeurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass,
- bei Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und der eigene Personalausweis oder Reisepass,
- für andere Personen, wie nähere Verwandte, ein Nachweis des rechtlichen Interesses.
Welche Gebühren fallen an?
- Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung einer Sterbeurkunde betragen 13,00 € für das erste Exemplar und 6,50 € für alle weiteren gleichzeitig beantragten und im selben Arbeitsgang hergestellten Exemplare .
- Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für die gesetzliche Rentenversicherung oder für das Sozialamt ist kostenfrei.
Rechtsgrundlage
- § 55 Absatz 1 Nummer 4 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 56 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 60 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 62 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 48 Personenstandsverordnung (PStV)
- Nr. 16.6.1 Landesverordnung über die Gebühren der allgemeinen und inneren Verwaltung einschließlich der Polizeiverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bitburger LandDie Sterbeurkunde können Sie online beantragen (mit Bezahlfunktion).
ACHTUNG: Sie erhalten diese Urkunden immer nur bei dem Standesamt des Ortes, in dem die Geburt, Eheschließung oder der Sterbefall auch tatsächlich beurkundet ist, d. h. bei dem Standesamt, welcher für den Ort zuständig ist, wo der Personenstandsfall eingetreten ist. Ist ein Angehöriger z. B. im Bitburger Krankenhaus verstorben, ist das Standesamt der Stadt Bitburg zuständig.
In der Online-Anwendung sind Sie die für das Standesamt Bitburger Land zuständigen Orte aufgelistet. Das Standesamt Bitburger Land führt auch die Registerbücher der ehemaligen Amtsverwaltungen vor der Verwaltungsreform 1970/71 (Bickendorf, Dudeldorf, Kyllburg, Oberkail, Oberweis, Wolsfeld).
Der Hinweis z.b. bei dem Ort Sinspelt "bis 1970 Bitburger Land" bedeutet, dass die Register bis 1970 hier geführt werden, von 1970 bis heute aber im konkreten Beispiel beim Standesamt der VG Südeifel.
Ihr Anliegen direkt online starten
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich im Regelfall an das Standesamt, das das Sterberegister mit dem Sterbeeintrag führt.