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Mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen mehrsprachigen Auszug aus einem Personenstandsregister benötigen, können Sie diesen beantragen.
Teaser
Wenn Sie einen mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister benötigen, können Sie diesen beantragen.
Verfahrensablauf
Sie stellen den Antrag auf Ausstellung eines mehrsprachigen Auszugs aus dem Personenstandsregister beim zuständigen Standesamt.
Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls den mehrsprachigen Auszug aus.
Das Standesamt übermittelt Ihnen den mehrsprachigen Auszug, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
Zuständige Stelle
Zuständig ist das Standesamt, welches den jeweiligen Personenstandsfall beurkundet hat und demzufolge das jeweilige Personenstandsregister führt. Das heißt Geburten- und Sterberegister werden grundsätzlich von den Standesämtern geführt, in deren Zuständigkeitsbereich sich die jeweiligen Geburten oder Sterbefälle ereignet haben und angezeigt wurden. Eheregister werden von den Standesämtern geführt, bei denen die jeweilige Ehe geschlossen worden ist.
Voraussetzungen
- Der Registerauszug kann beantragt werden von: Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen der Person, auf die sich der Registereintrag bezieht.
- Bei einem Registerauszug aus dem Geburten- oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird.
- Die antragstellende Person muss mindesten 16 Jahre alt sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis (Kopie), zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 13,00 €Vorkasse: NeinGebühr: 6,50 €Vorkasse: NeinWird die Ausstellung mehrerer Exemplare eines Auszugs beantragt, so wird ab dem zweiten Exemplar eine auf die Hälfte verminderte Gebühr erhoben.Welche Fristen muss ich beachten?
Die Frist für die Fortführung des jeweiligen Personenstandsregisters durch das Standesamt darf noch nicht abgelaufen sein. Für die Personenstandsregister gelten grundsätzlich folgende Fortführungsfristen:
- Eheregister 80 Jahre,
- Geburtenregister 110 Jahre,
- Sterberegister 30 Jahre.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann variieren.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Anweisung durch das Gericht
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bitburger LandIm Bereich Personenstandsurkunden können Sie den Antragsprozess online für die gewünschte Urkunde starten.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, welches den jeweiligen Personenstandsfall beurkundet hat und demzufolge das jeweilige Personenstandsregister führt.