Mehrsprachiges Formular für Sterbeurkunde beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie in einem anderen Land der Europäischen Union eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen, können Sie die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars beim Standesamt beantragen.

    Das Formular ersetzt die grundsätzlich erforderliche Übersetzung der deutschen Sterbeurkunde.

  • Teaser

    Wenn Sie in einem anderen Land der EU eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen, können Sie die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars beim Standesamt beantragen.

  • Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars zu einer deutschen Sterbeurkunde stellen Sie mündlich oder schriftlich beim zuständigen Standesamt.

    • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars zu einer deutschen Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Für die Erstellung eines mehrsprachigen Formulars ist es erforderlich, dass Sie das Land benennen, in dem die Urkunde vorgelegt werden soll.
    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls das mehrsprachige Formular aus.
    • Das Standesamt übersendet Ihnen das mehrsprachige Formular per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
    • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

    Sie können die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars auch im Zusammenhang mit der Ausstellung einer Sterbeurkunde beantragen.

  • Zuständige Stelle

    Zuständige Stelle für die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars für eine deutsche Sterbeurkunde ist das Standesamt, welches den Sterbefall beurkundet hat und somit das Sterberegister der verstorbenen Person führt. Dies ist grundsätzlich das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sterbefall ereignet hat und angezeigt wurde.

  • Voraussetzungen

    Antragsberechtigt für die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars einer Sterbeurkunde sind Sie als:

    • Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person,
    • Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
       (zum Beispiel Kind, Enkelkind),
    • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
    • andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Sterbeurkunde,
    • amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis (Kopie), zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: 13,00 €
    Vorkasse: Nein
    für ein Exemplar

    Gebühr: 6,50 €
    Vorkasse: Nein
    ab dem zweiten Exemplar

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann variieren.

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    - Anweisung durch das Gericht


An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Stelle für die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars für eine deutsche Sterbeurkunde ist das Standesamt, welches den Sterbefall beurkundet hat und somit das Sterberegister der verstorbenen Person führt. Dies ist grundsätzlich das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sterbefall ereignet hat und angezeigt wurde.

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Zuständige Mitarbeitende