Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Überdurchschnittlich ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger können eine landesweite Ehrenamtskarte beantragen. Damit können sie landesweit sämtliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen, die das Land, die teilnehmenden Kommunen und private Partner dafür zur Verfügung stellen. 

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bitburger Land

    Die Verbandsgemeinde Bitburger Land und die Stadt Bitburg haben die Ehrenamtskarte am 21.09.2016 eingeführt. Anträge können ab sofort eingereicht werden.

  • Voraussetzungen

    - Ehrenamtliche Betätigung von mindestens 5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr 

    - Mindestalter 14 Jahre

    - Keine Bezahlung; die Erstattung von tatsächlich angefallenen Aufwendungen ist zulässig.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Ehrenamtskarte gilt zwei Jahre und kann dann erneut beantragt werden. 

  • Anträge / Formulare

    Das Antragsformular ist auf der Webseite der Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung www.wir-tun-was.de im Bereich Ehrenamt unter „Downloads“ zu finden.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Die landesweite Ehrenamtskarte ist ein gemeinsames Projekt des Landes mit den teilnehmenden Kommunen. Die Kommunen, die mitmachen, sind auf der Webseite der Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung www.wir-tun-was.de im Bereich Ehrenamt zu finden.

  • Unterstützende Institutionen

    1.    Jede teilnehmende Kommune hat eine Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner benannt
    2.    Auskünfte gibt auch die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung in der Staatskanzlei


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende