Adressänderung auf der eID-Karte beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf Ihrer eID-Karte ändern lassen.

    Falls Sie einen Hauptwohnsitz haben, müssen Sie für die Adressänderung auf Ihrer eID-Karte zu der für Sie zuständigen Meldebehörde am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen.

    Wenn Sie keine Hauptwohnung haben, können Sie zur Adressänderung zur zuständigen Meldebehörde an dem Ort gehen, an dem Sie aktuell wohnen.

    Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, weil auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.

  • Teaser

    Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf Ihrer eID-Karte ändern lassen.

  • Verfahrensablauf

    • Sie melden sich persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde.
    • Sie legen Ihre aktuelle amtliche Meldebestätigung und Ihre gültige eID-Karte vor.
    • Anschließend ändert die Meldebehörde kostenlos Ihre Adresse auf Ihrer eID-Karte.
  • Voraussetzungen

    • Sie müssen umgezogen sein.
    • Sie müssen eine eID-Karte besitzen.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Aktuelle amtliche Meldebestätigung
  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Kosten an.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie müssen Ihren neue Adresse unverzüglich auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.

  • Bearbeitungsdauer

    Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

  • Rechtsgrundlage

    § 4 Absatz 4 Nummer 5 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__4.html

    § 6 Absatz 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__6.html

    § 7 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__7.html

    § 12 Absatz 4 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__12.html

    § 20 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__20.html

    § 21 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__21.html

    § 25 Satz 1 Nummer 7 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__25.html

    § 36b Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung – PauswV)
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswv/__36b.html

  • Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Anfechtungsklage
    • Verpflichtungsklage
  • Was sollte ich noch wissen?

    Keine

  • Kurztext

    • eID-Karte Änderung wegen Adressänderung
    • Geändert die Adresse auf dem Chip der eID-Karte
    • Auf der Karte selbst ist die Adresse nicht abgedruckt
    • Jede Adressänderung muss unverzüglich erfolgen
    • Karte bleibt aber gültig, auch wenn auf dem Chip nicht die aktuelle Adresse hinterlegt ist
    • Zuständige Behörde: zuständige Meldebehörde am Ort der Hauptwohnung
  • Typisierung

    3b
  • Status Bibliothekseintrag

    5

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Meldebehörde am Ort Ihrer Hauptwohnung.

Zuständige Abteilungen