Vereinfachte raumordnerische Prüfung zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in Idesheim
Öffentliche Bekanntmachung
1. Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm - Untere Landesplanungsbehörde - hat mit Schreiben vom 16.03.2022, Az. 04-Landesplanung, auf Antrag des Büros gutschker&dongus, Odernheim, eine vereinfachte raumordnerische Prüfung nach § 16 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 18 Landesplanungsgesetz (LPlG) für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Gemarkung Idesheim in der Verbandsgemeinde Bitburger Land, Eifelkreis Bitburg-Prüm, eingeleitet.
2. Die Firma Boreas Energie GmbH, Kaiserslautern, plant die Errichtung einer erdgebundenen Freiflächen-Photovoltaikanlage in der o.g. Gemarkung mit einer Gesamtgröße von ca.15 ha.
Bei diesem Vorhaben handelt es sich um eine raumbedeutsame Maßnahme für die es einer vereinfachten raumordnerischen Prüfung nach § 16 ROG i. V. m. § 18 LPlG bedarf. Durch dieses Verfahren wird überprüft, ob das Vorhaben
- mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt und
- unter den Gesichtspunkten der Raumordnung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt ist.
3. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 15 Abs. 3 ROG i. V. m. § 16 Abs. 1 ROG i. V. m. § 17 Abs. 7 LPlG -analog-) können die der vereinfachten raumordnerischen Prüfung zu Grunde liegenden Unterlagen in der Zeit vom 30.4. bis 31.5.2022unter folgenden Internet-Anschriften eingesehen werden:
- Kreisverwaltung: www.bitburg-pruem.de/cms/aktuell/bekanntmachungen
- VG Bitburger Land (öffnet PDF-Datei):
4. Stellungnahmen zur Planung können in schriftlicher oder elektronischer Form bis zum 15.06.2022 bei der Kreisverwaltung z. Hd. Frau Katharina Scheer (scheer.katharina(at)bitburg-pruem.de) oder der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land, z. Hd. Frau Dorothee Gillen (dorothee.gillen(at)bitburgerland.de) abgegeben werden.
5. Das Ergebnis der vereinfachten raumordnerischen Prüfung wird ortsüblich bekannt gemacht.
Bitburg, 4.4.2022
Im Auftrag
gez.Helmut Berscheid