- Bürgerservice
- Verbandsgemeinde
- Ortsgemeinden
- Gewerbe & Tourismus
- Bildung
Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Verbandsgemeinde Bitburger Land ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.bitburgerland.de; nicht jedoch für verlinkte oder per iFrame oder Code eingebettete Angebote oder Dienste.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist überwiegend mit den aktuellen Richtlinien zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019/WCAG 2.1) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei
- PDF-Dokumente (teilweise) sowie Medien mit anderen Dateiformaten (z.B. Word)
- Videos
- Audio-Dateien
- außerdem verfügt die Website nicht über eine Version in leichter Sprache und nicht über eine Version in Gebärdensprache
Spezielle, eigene Funktionen zur Veränderung der Schriftgröße oder die Integration einer Text-to-Speech-Lösung werden nicht umgesetzt, da diese Funktionen bereits von Browsern oder individuellen Hilfsmitteln bereitgestellt werden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 02.01.2023 erstellt und basiert auf einer Selbstbewertung.
Feedback und Kontaktangaben
Bei Fragen zur Barrierefreiheit dieser Internetseite wenden Sie sich bitte an
Wenn Sie Vorschläge für mehr barrierefreie Angebote auf bitburgerland.de machen möchten, schreiben Sie uns unter der genannten Kontaktmöglichkeit.
Durchsetzungsverfahren
Gemäß § 3 Abs. 1 BITV RP ist für das Durchsetzungsverfahren der oder die Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen des Landes Rheinland-Pfalz zuständig.
Kontakt:
Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Fon: 0 61 31 / 16 53 42
Fax: 0 61 31 / 16 17 53 42
E-Mail: lb@msagd.rlp.de
https://inklusion.rlp.de
Wenn Sie darüber hinaus ein Durchsetzungsverfahren anstrengen möchten, finden Sie nachfolgend die zuständige Stelle:
Schlichtungsstelle BGG
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen ist eine Schlichtungsstelle gem. § 16 BGG eingerichtet worden. Per Antrag kann dort ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden.
Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und Trägern öffentlicher Gewalt zum Thema Barrierefreiheit außergerichtlich beizulegen. Anders als viele Gerichtsverfahren sind Schlichtungsverfahren kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Dabei geht es nicht in erster Linie darum, Gewinner oder Verlierer zu finden, sondern gemeinsam mit Hilfe der Schlichtungsstelle den Konflikt zu lösen.